Impfung für Menschen mit erhöhter Priorität in der Praxis

Liebe Eltern, Großeltern, Kinder und Jugendliche.

Menschen, die mit erhöhter Priorität eine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten dürfen, können ab sofort einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Bitte bringen Sie dazu neben Ihrem Impfausweis und ggf. Nachweis, dass Sie mit erhöhter Priorität geimpft werden können, auch das beiliegende Formular „Einwilligung-de“ bitte ausgedruckt und ausgefüllt mit. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie diese natürlich beim Termin noch stellen.

Einwilligung-de

 

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

 

Aufklaerungsbogen-de

COVID-19-Impfung_FAQ_Patientengespr_ch

Schaubild_Corona_Impfgruppen_Ansicht

SARS-CoV-2 – Aktuelles zur Pandemie

Aktuelle Daten aus den USA zur Pandemie* bestätigen, dass durchaus auch Kinder und Jugendliche von ernster Erkrankung betroffen sein können und dass es sich oft um eine (eher zeitlich verzögert auftretende) Multi-Organ-Erkrankung, teilweise mit bleibenden Schäden, handelt.

Ich möchte deswegen allem Frust und Ärger über die scheinbar übertriebenen Einschränkungen zum Trotz noch einmal eine Lanze brechen für den Eigen- und Fremdschutz und darum bitten, die staatlich empfohlenen Maßnahmen einzuhalten, insbesondere die Abstands-Regeln, Regeln zu Gruppengrößen und die Empfehlung zu Mund- & Nasenbedeckung (ja: Mund- und Nasenbedeckung, nicht nur Mundschutz mit freier Nase oder gar „Kinnschutz“ oder „Stirnschutz“).

Auch wenn für den Schulbesuch eine Mund- und Nasenbedeckung nicht vorgeschrieben wird, ist es eine sinnvolle Maßnahme für alle Beteiligten, Schüler wie Lehrer, insbesondere in geschlossenen Räumen und nicht nur auf den Fluren.

 

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https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/69/wr/mm6932e2.htm?s_cid=mm6932e2_w

Selbsterklärung der Eltern bezüglich SARS-CoV2

Wenn Ihr Kind eine Atemwegs-Erkrankung hat, die über einen reinen Schnupfen hinaus geht, so darf es keine Gemeinschafts-Einrichtung besuchen.

Über die Wiederzulassung gibt es viel Unsicherheit.

Anbei finden Sie ein Formular „Selbsterklärung der Eltern“, welches Sie ausdrucken und selbst ausfüllen können.

Es entspricht den aktuellen Empfehlungen des Landes-Gesundheitsamtes Baden-Württemberg.

 

Selbsterklärung der Eltern 2020 07 22